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Corona-Pandemie: In Westdeutschland gilt Warnstufe orange

 

Westdeutschland/Bezirk Minden. Der Landesvorstand der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat beschlossen, landesweit auf die Warnstufe Orange zu wechseln. Hintergrund ist die Entwicklung der „Omikron-Welle“. Gleichzeitig gibt es Anpassungen bei den Warnstufen.

Seit Dezember 2021 orientieren sich die kirchlichen Corona-Regelungen an den von den Ländern ausgerufenen Warnstufen. Dazu hat die Kirchenleitung Maßnahmen und Regelungen für vier Warnstufen festgelegt, die die Auflagen der Bundesländer für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen berücksichtigen.

Meldeverzug bei Hospitalisierungsrate

Ursprünglich war angekündigt, dass sich die Länder dabei an den Hospitalisierungsraten orientieren. Durch die sich verbreitende Omikron-Variante und eine veränderte Lageeinschätzung berücksichtigen die Bundesländer jedoch inzwischen mehrere Faktoren. Zudem haben sich die Hospitalisierungsraten durch einen bestehenden mehrtägigen Meldeverzug als wenig aussagekräftig erwiesen.

Die Folge: Die bisherige Bindung der Warnstufen an die derzeit gering scheinenden Hospitalisierungsraten würde zu Schutzmaßnahmen führen, die teilweise nicht im Einklang mit den Corona-Verordnungen der Länder bei sehr hohen Inzidenzwerten stünden.

Landesvorstand legt Warnstufe fest

Deshalb passt die Kirche ihre Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz an. Künftig legt der Landesvorstand die Warnstufe länderspezifisch unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens, der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Hospitalisierungsraten sowie unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben fest.

Es gelten als Kategorien weiterhin die Warnstufen Grün, Gelb, Orange und Rot. Die aktuelle Warnstufe wird für die einzelnen Bundesländer auf der Internetseite der Kirche veröffentlicht.

Warnstufe Orange für die Gebietskirche

Seit Montag, dem 17. Januar 2022 gilt für alle Gemeinden der Gebietskirche die Warnstufe Orange. Die Schutzmaßnahmen der Warnstufe Gelb, die in den letzten Wochen immer wieder verschärft werden mussten, wurden auf den Stand von Ende November 2021 zurückgesetzt, um gegebenenfalls eine Abstufung bei einer Entspannung der Corona-Lage in einigen Wochen zu ermöglichen.

Die bislang geltenden Schutzmaßnahmen zur Durchführung der Gottesdienste bleiben trotz des Stufenwechsels weitgehend unverändert. Es gibt allerdings Anpassungen im Musikbereich. So gibt es für Sänger in der Stufe Orange keine Ausnahmen von der Maskenpflicht mehr.

Gemeindegesang ist im 2G-Bereich weiter möglich, für den Chorgesang gilt jedoch „2G+“. Der Chorgesang unterscheidet sich vom Gemeindegesang in Dynamik, Tempo und Lautstärke. Dies hat Auswirkungen auf den Aerosol-Ausstoß, weshalb hier höhere Anforderungen gelten.

Blasinstrumente dürfen bei Warnstufe Orange im Gottesdienst nicht mehr eingesetzt werden. Für Spieler von Streichinstrumenten ist 2G ausreichend.

Proben weiter möglich

Bei Chor- und Orchesterproben kommt der lange Zeitraum hinzu, in dem gesungen und gespielt wird, welcher mit dem Gemeindegesang im Gottesdienst nicht vergleichbar ist. Deshalb gelten hier die Auflagen „2G+“, Maske und Abstand für alle Beteiligten. Zudem unterliegen Proben nicht den behördlichen Ausnahmeregelungen für Gottesdienste.

„Booster“ zählt als „+“

Wie im Freizeitbereich ist für die Voraussetzung „2G+“ entweder ein negativer Antigen-Bürgertest oder ein Nachweis über eine „Auffrischungs-“ beziehungsweise „Booster-Impfung“ vorzulegen.

Die Regelungen der Gebietskirche sorgen dafür, dass sich Gottesdienstbesucher auch bei höheren Infektionszahlen sicher fühlen können. Zudem werden die behördlichen Auflagen berücksichtigt, die erwarten, dass die Kirchen für ihre Veranstaltungen ein gleichwertiges Schutzniveau sicherstellen, wie dies bei anderen Veranstaltungen notwendig ist. Dazu gehört beispielsweise eine Testpflicht („3G“) bei gestiegenen Inzidenzwerten (gilt ab Warnstufe Gelb).

19. Januar 2022
Text: Frank Schuldt
Fotos: Jennifer Lennermann

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