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Infoveranstaltung zur Kirchenstrategie im Bezirk Minden

 

Minden-Mitte. Zu einer Informationsveranstaltung über die aktuelle Standortplanung waren interessierte Kirchenmitglieder aus dem Bezirk Minden am 24.1.2017 in die Kirche Minden-Mitte eingeladen. Die Bischöfe Manfred Bruns und Michael Eberle waren hierzu in den Bezirk gekommen, um über die aktuelle Planung zu informieren und Fragen zu beantworten. Bischof Bruns ist in der Kirchenleitung im Referat Seelsorge in der Verwaltung Dortmund tätig. Er ist dort unter anderem mit Fragen der Kirchenstrategie der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen befasst.

Im Namen der Kirchenleitung bat Bischof Bruns zunächst um Entschuldigung für die im Vorfeld ungünstig verlaufene Kommunikation hinsichtlich der im Bezirk Minden in den nächsten Jahren anstehenden Veränderungen, die leider zu Irritationen geführt habe.

Standortplanung als Teil der Kirchenstrategie

Der Bischof erläuterte wesentliche Aspekte der Kirchenstrategie der Kirchenleitung zur langfristigen Umsetzung von Vision und Mission der Neuapostolischen Kirche. Er machte deutlich, dass die Standortplanung nur ein Teil der Kirchenstrategie ist.  Die Kirchenstrategie hatte Bezirksapostel Rainer Storck erstmals am 12. April 2016 im Rahmen eines NRW-weit übertragenen Informationsabends öffentlich vorgestellt. Als Teil der Kirchenstrategie ist auch die Standortplanung zwingend erforderlich, um die Gebietskirche langfristig finanziell handlungsfähig zu erhalten. Es werden nicht alle Kirchengebäude vollumfänglich instandgehalten werden können.

Dann erläuterte er die drei Phasen des Entscheidungs- und Informationsprozesses der Kirchenleitung für Gemeindezusammenlegungen. In der vertraulichen Phase prüfen zunächst Bezirksleitung, Bischof und Apostel notwendig erscheinende Gemeindezusammenlegungen und beziehen den Gemeindevorsteher mit ein. Anschließend wird der Bezirksapostel gebeten, dem Eintritt in eine offene Prüfungsphase zuzustimmen. In der offenen Prüfungsphase wird die Gemeinde an dem Entscheidungsprozess beteiligt.

Beteiligung der Gemeindemitglieder

Es werden moderierte Ämter- und Gemeindestunden durchgeführt. In den Gemeindestunden sollen Vor- und Nachteile einer Gemeindezusammenlegung offen besprochen und den Gemeindemitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Erst nachdem alle Beteiligten die Möglichkeit gehabt haben, ihre Argumente und Sichtweisen vorzubringen, erfolgt eine abschließende Bewertung. Dem Bezirksapostel wird dann über das Ergebnis der offenen Prüfungsphase berichtet. Entweder wird sodann von einer Gemeindezusammenlegung Abstand genommen oder es wird ein Antrag auf Gemeindezusammenlegung an den Bezirksapostel gestellt.

In der letzten Phase wird die Gemeinde über die Entscheidung informiert und an der Planung der weiteren Umsetzungsschritte und die Gestaltung des letzten Gottesdienstes am alten Gemeindestandort beteiligt.

Interesse zur Sicherung der Gemeindestandorte

"Die Kirchenleitung hat ein Interesse daran, Gemeindestandorte so lange wie möglich zu erhalten. Wenn Gemeindezusammenlegungen sinnvoll und erforderlich sind, sollen die Gemeindemitglieder die Gründe nachvollziehen können und möglichst mehrheitlich mittragen", so Bischof Manfred Bruns. Langfristig muss in den Gemeinden sichergestellt sein, dass die seelsorgerische Versorgung der Gemeindemitglieder gewährleistet werden kann und der Erhalt der Kirchengebäude wirtschaftlich vertretbar ist.

Offene Prüfungsphase für Fusionen

Im Bezirk Minden hat der Bezirksapostel nach Abschluss der vertraulichen Bewertung nunmehr seine Zustimmung zu einer offenen Prüfung einer Gemeindezusammenlegung für Stolzenau gegeben. Für die Mindener Stadtgemeinden wurde Ende 2016 ein Prüfungsantrag mit dem Vorschlag eingereicht, eine neue gemeinsame Gemeinde Minden am Standort Hausberger Straße in 2019 zu bilden. Auch hier hat der Bezirksapostel nunmehr seine Zustimmung für die offene Prüfungsphase gegeben.

Die Bezirksleitung wird nun, in Zusammenarbeit mit Bischof Michael Eberle, die moderierten Ämter- und Gemeindestunden planen und durchführen und die Gemeinden über die Termine informieren.

Nach dem Sachvortrag wurden aus dem Plenum heraus Sorgen und Ängste im Zusammenhang mit Gemeindezusammenlegungen an die beiden Bischöfe herangetragen. Die Fragen wurden - soweit dies im Rahmen dieser Informationsveranstaltung möglich war - in aller Offenheit beantwortet. Es wurden nicht nur Sorgen und Ängste vorgebracht, sondern auch auf die vielfältigen Möglichkeiten hingewiesen, welche eine Gemeindefusion mit sich bringen kann.

27. Januar 2017
Text: fmv
Fotos: fmv

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