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Vierte Welle: Kirchenleitung beschließt zusätzliche Schutzmaßnahmen

 

Westdeutschland/Bezirk Minden. Angesichts der vierten Pandemiewelle mit erneuten hohen Infektionszahlen erhöht die Neuapostolische Kirche Westdeutschland das Schutzniveau für Gottesdienste und weitere Veranstaltungen. Konkrete Maßnahmen werden an die Hospitalisierungsraten in den Bundesländern gekoppelt.

„Die Pandemie ist nicht überwunden“, so die Feststellung der Bundesregierung nach der Bund-Länder-Konferenz am Donnerstag, 18. November 2021. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe stiegen derzeit mit hoher Geschwindigkeit an. Trotz vieler Erfolge der Impfkampagne seien noch immer zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft. „Dies erschwert und gefährdet eine nachhaltige, flächendeckende und langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens.“

Der Weg aus der Pandemie

Eine Folge: Die Inzidenz bei Ungeimpften ist um ein Vielfaches höher als bei Geimpften. Weiterhin seien es fast ausschließlich Ungeimpfte, die mit schweren Krankheitsverläufen auf eine intensivmedizinische Versorgung angewiesen sind, stellten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin fest. „Impfen ist und bleibt gerade jetzt der Weg aus dieser Pandemie, konstatiert das gemeinsame Papier.

Rundschreiben am Sonntag

Angesichts der aktuellen Situation wendet sich Bezirksapostel Rainer Storck mit einem Rundschreiben an die Gläubigen in Westdeutschland. „In einigen Regionen unseres Landes haben die Intensivstationen ihre Kapazitätsgrenze erreicht“, konstatiert er. Und weiter: „Vonseiten der Gesundheitsbehörden wird zum Infektionsschutz allen Personen, aber insbesondere den Älteren, eine Auffrischungsimpfung empfohlen.“

Da auch die Bundesländer ihre Corona-Schutzverordnungen angepasst haben, haben der Bezirksapostel und die Apostel zusätzliche Schutzmaßnahmen für die westdeutschen Gemeinden festgelegt. Diese orientieren sich, wie aktuell geboten, an den Hospitalisierungsraten in den Bundesländern und treten analog zu den korrespondierenden Warnstufen in Kraft.

Ab der zweiten Stufe, das betrifft derzeit fast alle westdeutschen Bundesländer, wird beim Gemeinde- und Chorgesang ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Zudem müssen nicht-immunisierte Gottesdienstbesucher ab nächster Woche einen negativen Testnachweis vorlegen. Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt im 2G-Bereich nur noch am Platz.

Weiter Informationen auf nak-west.de

27. November 2021
Text: Frnak Schuldt
Fotos: nak west

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