Westdeutschland/Bezirk Minden. Für die Dauer des aktuellen Shutdowns bis Anfang März 2021 gelten für die Präsenzgottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland neben den bekannten Richtlinien zum Corona-Infektionsschutz einige weitere Hinweise.
Die Regierungschefs der Länder haben am 10. Februar 2021 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 7. März zu verlängern. Die Kontaktreduzierungen zeigten ihre Wirkung, betonten die Verantwortlichen. Die Corona-Fallzahlen seien deutlich zurückgegangen.
Die Regeln einhalten
Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus. Diese Mutanten könnten ansteckender sein, wenn die Schutzmaßnahmen bei Kontakten nicht eingehalten würden. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder bleiben daher gültig. Es sei weiterhin wichtig, die Corona-Regeln einzuhalten.
Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland unterstützt die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Durch die Einhaltung der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz kommt es rund um die Gottesdienste nicht zu ungeschützten Kontakten. Auch angesichts der deutlich gesunkenen Infektionszahlen ist anzustreben, in allen Regionen den Mitgliedern einen Präsenzgottesdienst am Sonntag anzubieten.
Nach aktuellem medizinischem Kenntnisstand sind die bisherigen – bereits von der Kirche vorgegebenen – Hygienemaßnahmen (Mund- und Nasenschutz, 1,5 Meter Abstand, Lüften) ausreichend, um sich auch vor einer Ansteckung mit der mutierten Virusvariante zu schützen.
Hinweise gelten weiter
Für die Dauer des verlängerten Shutdowns bis einschließlich 7. März gelten für die Gottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland die am 7. Januar 2021 und 22. Januar 2021 veröffentlichten Hinweise (unter anderem zum medizinischen Mund- und Nasenschutz) weiter.
Zudem hat der Landesvorstand folgendes festgelegt:
1. Unter strikter Einhaltung der geltenden Regeln zum Corona-Infektionsschutz sollen möglichst in allen Gemeinden Präsenzgottesdienste am Sonntag angeboten werden.
2. Die Gottesdienste an Wochentagen bleiben als Präsenzveranstaltung noch bis einschließlich zum 3. März 2021 ausgesetzt. Die Gebietskirche bietet wie bisher alternativ zentrale Wortgottesdienste per Video (ohne Feier des Heiligen Abendmahls) an. Die Apostel können bei Bedarf in ihren Bereichen Gottesdienste durchführen. Sollte es zu weiteren Lockerungen kommen, werden die Wochentagsgottesdienste ab dem 10. März wieder angeboten.
4. Bei der Platzbelegung sind die individuellen Regelungen der Länder zum Mindestabstand zu beachten. Details regelt die Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, die nach Veröffentlichung der Länder-Verordnungen von der Kirchenleitung regelmäßig aktualisiert wird und auf der Internetseite abrufbar ist.
5. Den Gemeinden wird empfohlen, auch bei niedrigen Inzidenzwerten bis zum 7. März auf Solo- und Ensemblegesang zu verzichten. Gemeindegesang ist weiterhin nicht gestattet.
6. Der Anmeldepflicht der Gottesdienste bei den Ordnungsbehörden ist die Kirchenleitung zentral für alle Gemeinden nachgekommen. Dies betrifft alle regulären Gottesdienste. Trauerfeiern in unseren Kirchen sind dem Referat Seelsorge der Kirchenleitung zur Information der Ordnungsbehörden zu melden.
7. Weitere kirchliche Aktivitäten (wie beispielsweise Unterrichte) können weiterhin nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden.
© Neuapostolische Kirche Bezirk Minden - Team Öffentlichkeitsarbeit
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