Westdeutschland/Bezirk Minden. Für die Dauer des aktuellen Shutdowns bis Mitte Februar 2021 gelten für die Präsenzgottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland neben den bekannten Richtlinien zum Corona-Infektionsschutz einige weitere Hinweise.
Die Regierungschefs der Länder haben am 19. Januar 2021 mit der Bundeskanzlerin eine Verlängerung des Shutdowns bis zum 14. Februar 2021 beschlossen. „Zum Beginn des Jahres gibt es in der Corona-Pandemie große Hoffnung“, heißt es in dem Beschluss nach der Videoschaltkonferenz. Es zeige sich deutlich, dass die Beschränkungen seit dem 16. Dezember wirken und Neuinfektionszahlen zurückgehen.
Weitere Maßnahmen verabschiedet
Gleichzeitig wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die Risiken abwenden, die durch eine mutierte Variante des SARS-CoV2-Virus hinzugekommen sind, und deshalb den Rückgang der Infektionszahlen noch einmal deutlich beschleunigen. Dazu wurde nicht nur der Shutdown verlängert, sondern auch weitere Maßnahmen verabschiedet, die nun von den Ländern umgesetzt werden.
Nach aktuellem medizinischem Kenntnisstand sind die bisherigen – bereits von der Kirche vorgegebenen – Hygienemaßnahmen (Mund- und Nasenschutz, 1,5 Meter Abstand, Lüften) ausreichend, um sich auch bei der mutierten Virusvariante vor einer Ansteckung zu schützen.
Beschluss zu Gottesdiensten
Für die Gottesdienste gilt laut Beschluss:
„Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“
Präsenzgottesdienst am Sonntag anbieten
Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland leistet seit Monaten ihren Beitrag und sorgt dafür, dass es rund um die Gottesdienste nicht zu ungeschützten Kontakten kommen kann. Dabei gehen die Regeln der Kirche in den Richtlinien zum Corona-Infektionsschutz in vielen Dingen darüber hinaus, was von der Regierung angeordnet ist. Zudem sind das Gemeindeleben und damit auch die Kontakte seit vielen Wochen auf ein Minimum reduziert.
Gleichzeitig ist es der Kirchenleitung ein Anliegen, den Mitgliedern – neben den Videogottesdiensten – Präsenzgottesdienste am Sonntag in möglichst vielen Gemeinden unter Beachtung der bekannten Vorgaben anzubieten.
Ergänzende Hinweise zu Gottesdiensten im Shutdown
Für die Dauer des Shutdowns bis zum 14. Februar 2021 gilt für die Gottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland – ergänzend zur Veröffentlichung der Kirchenleitung vom 7. Januar 2021 – Folgendes:
1. Das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes (OP- oder FFP2-Maske) ist im Gebäude und auf dem Kirchengrundstück verpflichtend – auch während des Gottesdienstes am Platz (mit Ausnahme des Dienstleiters/Sprechers). Masken mit Auslassventil sind nicht gestattet. Die Gemeindevorsteher erhalten zeitnah eine Lieferung eines Not-Kontingents an Masken mit erläuterndem Anschreiben.
2. Die Gottesdienste an Wochentagen bleiben für die Dauer des Shutdowns als Präsenzveranstaltung in allen Gemeinden weiterhin ausgesetzt. Die Gebietskirche bietet wie bisher alternativ zentrale Wortgottesdienste per Video (ohne Feier des Heiligen Abendmahls) an.
3. Die Ausnahmen zum Verzicht auf die Abstandsregeln bei der Besetzung der Kirchen für Personen aus mehreren Haushalten bleiben weiterhin ausgesetzt (siehe Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz vom 18. Dezember 2020, Nr. 2.1). So lange auch im öffentlichen Bereich die Kontaktbeschränkungen gelten, können Gottesdienstbesucher nur mit dem eigenen Haushalt zusammensitzen, um zusätzliche Kontakte in Kirchen zu vermeiden.
4. Bezüglich der angekündigten Anmeldepflicht von Gottesdiensten bei den Behörden wird die Kirchenleitung die Verordnungen der Länder prüfen und rechtliche Verpflichtungen gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Gemeindevorstehern erfüllen.
Die Veröffentlichung der Kirchenleitung im Wortlaut
Ergänzender Hinweis vom 22. Januar 2020:
Am Donnerstagabend wurden die ersten aktualisierten Corona-Verordnungen der Bundesländer veröffentlicht. Die Anmeldeverpflichtung soll die Vorsteher nicht belasten. Aus diesem Grund werden am heutigen Freitag die Kommunen in Bayern und Hessen zentral durch die Kirchenleitung über die sonntags stattfindenden Gottesdienste informiert. Die Bezirksvorsteher erhalten die Information in Kopie mit der Bitte, diese an die Vorsteher weiterzuleiten.
In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Niedersachsen gelten am kommenden Sonntag noch die bisherigen Corona-Verordnungen, so dass es ausreicht, das Informationsschreiben Anfang nächster Woche zu versenden. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurden bereits im Dezember 2020 über die Präsenzgottesdienste und das kirchliche Infektionsschutzkonzept informiert.
Somit werden alle rechtlichen Vorgaben erfüllt.
© Neuapostolische Kirche Bezirk Minden - Team Öffentlichkeitsarbeit
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