Dortmund/Bezirk Minden. Ab sofort können mehr Personen in den Gottesdiensten zusammensitzen. Zudem wird Sologesang gestattet. In einem Rundschreiben informierte Bezirksapostel Rainer Storck am Sonntag, 2. August 2020, über die neuen Möglichkeiten.
Als im Mai die erste Fassung der Corona-Richtlinie erarbeitet wurde, galten in vielen Bundesländern noch sehr strikte Regelungen, was die Kontakte von Personen aus mehreren Haushalten betraf. Inzwischen haben sich diese Vorgaben flächendeckend gelockert. Darauf reagiert die Kirchenleitung mit einer aktualisierten Version der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz. An den grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsvorgaben ändert sich jedoch nichts.
Platzbelegung
Künftig können auch Personen aus mehr als einem Haushalt im Gottesdienst oder bei Versammlungen in unseren Kirchen zusammensitzen. Der verpflichtende Mindestabstand entfällt bei Gottesdienstteilnehmern,
Bedingung ist selbstverständlich, dass die betreffenden Personen auch zusammensitzen wollen.
Gesang
Auf den Einsatz von Chören wird bis auf Weiteres verzichtet. Solo- oder Ensemblegesang ist zugelassen, wenn maximal vier Sängerinnen und Sänger zum Einsatz kommen und ein Mindestabstand von vier Metern zu den Gottesdienstteilnehmern eingehalten wird. Auch die Sänger untereinander müssen einen Abstand von drei Metern einhalten. Zudem soll während oder nach dem Gesang eine Zwischenlüftung erfolgen. Die gleichen Regelungen gelten für die Proben der Musikvortragenden in den Kirchen.
© Neuapostolische Kirche Bezirk Minden - Team Öffentlichkeitsarbeit
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